OA Dr. med. univ. Ute Hofmann

Fachärztin für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie im LK Neunkirchen, Allgemeinmedizin, Manualtherapie, Sportmedizin

Wahlarztordination

Orthopädische Chirurgie

Vor allen Eingriffen ist eine präoperative Abklärung mit Untersuchung, Beratung und Aufklärung erforderlich. Nach dem operativen Eingriff werden nötige Wundkontrollen und die Nahtentfernung ebenfalls in der Ordination durchgeführt.

 



Orthopädische Chirurgie

Leistungen im GZ-S

Handchirurgie

Karpaltunnelsyndrom

Ringbandspaltung („Schnellender“ oder „Schnappfinger“)

Ganglionentfernung („Überbein“)

Behandlung eines Panaritiums (Fingervereiterungen)

 

Fußchirurgie

Hammerzeh

Krallenzeh

Entfernung Ganglion („Überbein“)

Behandlung des Unguis incarnatus (eingewachsener Zehennagel)

Entfernung von Clavus und Warzen

 

 

Operative Schwerpunkte im Krankenhaus

Hüfte

Hüftgelenksersatz mit schonender, minimalinvasiver AMIS Methode

Knie

Kniegelenksspiegelung / Arthroskopie bei Meniskus und Knorpelschäden,

Kniegelenksersatz mit Total- und Teilprothesen

Fuß

Ballenzeh (Hallux valgus), Großzehengrundgelenksarthrose (Hallux rigidus), Hammerzehe (Digitus malleus),  Vorfußschmerz (Metatarsalgie), Haglundferse, Achillessehnenläsionen, Fersensporn

Hand

Karpaltunnelsyndrom, schnellender Finger, Dupuytrensche Kontraktur,

Daumensattelgelenksarthrose

Wahlarztpraxis und Preisgestaltung:

 

Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen.

Das bedeutet für Sie als Patient, dass eine sorgfältige und ausführliche Betreuung ermöglicht wird. Mir ist besonders wichtig genügend Zeit für Gespräch und Behandlung meiner Patienten zur Verfügung zu haben.

Um Wartezeiten kurz zu halten und für jeden unserer Patienten die Zeit zu haben die sie brauchen, ersuchen wir um Pünktlichkeit.

Termine sind ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ersuchen wir um rechtzeitige Absage zumindest 24 Stunden vorher.

 

Unsere Preise erfragen Sie bitte bei unserer Anmeldung. Unterschiedliche Krankenkassen refundieren Ihnen jedoch zumindest einen Teilbetrag – gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.

 

Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztoption abgeschlossen haben, erhalten Sie den dann noch fehlenden Betrag von Ihrer Zusatzversicherung rückerstattet.